Ich möchte für meine Mitarbeiter Einstellungs-Untersuchungen oder Eignungs-Untersuchungen durchführen lassen.
Ist das möglich?

Für die o.a. Untersuchungen benötigen Sie entweder eine Rechtsgrundlage (z.B. Fahrerlaubnis-Verordnung, Druckluft-Verordnung) oder eine ausreichende schriftlich verankerte Begründung  (z.B. im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag).
Bitte lassen Sie sich für diese Rechtsgrundlagen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, da evtl. arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie als Unternehmer entstehen können.
Wichtig ist dann auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Untersuchtem bezüglich der Übermittlung der Ergebnisse.


 
Erfährt mein Arbeitgeber Details aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Grundsätzlich NEIN! Nur Sie selbst bekommen bei Auffälligkeiten schriftliche Hinweise und Empfehlungen zu den Ergebnissen der Vorsorge oder ggfs. Untersuchungen..
Wenn Sie möchten, dass Ihr Arbeitgeber außer einer Teilnahme-Bescheinigung weitere Informationen direkt von mir bekommt, müssen Sie mich schriftlich (!) von der ärztlichen Schweigepflicht im Einzelfall entbinden.



Kann mein Arbeitgeber arbeitsmedizinische Untersuchungen direkt mit Ihnen abrechnen?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall benötige ich eine Kostenübernahme-Erklärung  des Arbeitgebers zusammen mit der Rechnungsadresse.

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