In der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) sind für verschiedene Gefährdungen in der Arbeitswelt ärztliche Beratungen und ggfs. Untersuchungen vorgesehen.
Es wird unterschieden zwischen:
- Pflichtvorsorge (z.B. bei Lärmexposition, Exposition gegenüber Gefahrstoffen u.v.m.)
- Angebotsvorsorge (z.B. bei Arbeit an Bildschirmen, Belastungen des Muskel-/Skelettsystem u.v.m.)
- Wunschvorsorge (wenn der Mitarbeiter Zusammenhänge zwischen gesundheitlichen Beschwerden und Arbeit vermutet)
Für beinahe alle Untersuchungsanlässe kann ich Ihnen Beratung und Vorsorge anbieten.
Nehmen Sie diesbezüglich gern Kontakt mit mir auf.