In der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) sind für verschiedene Gefährdungen in der Arbeitswelt ärztliche Beratungen und ggfs. Untersuchungen vorgesehen.
Es wird unterschieden zwischen:

  • Pflichtvorsorge (z.B. bei Lärmexposition, Exposition gegenüber Gefahrstoffen u.v.m.)
  • Angebotsvorsorge (z.B. bei Arbeit an Bildschirmen, Belastungen des Muskel-/Skelettsystem u.v.m.)
  • Wunschvorsorge (wenn der Mitarbeiter Zusammenhänge zwischen gesundheitlichen Beschwerden und Arbeit vermutet)

 
Für beinahe alle Untersuchungsanlässe  kann ich Ihnen Beratung und Vorsorge anbieten.

Nehmen Sie diesbezüglich gern Kontakt mit mir auf.