Arbeitsbedingte Eigen- und Fremdgefährdungs-Anlässe, die nicht durch die ArbMedVV abgedeckt sind, wären z.B.:

  • Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten
  • Tätigkeiten mit Absturz-Gefährdung

Sprechen Sie mich gern für weitere informationen an.